Absicherung bei Berufsunfähigkeit
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Absicherung bei Berufsunfähigkeit
monatliche Berufsunfähigkeitsrente ob durch Krankheit oder Unfall
Weltweiter Berufsunfähigkeitsschutz
Wenn Sie durch Krankheit oder unfallbedingt Ihren Beruf nicht vollständig ausüben können dann gelten Sie berufsunfähig und stehen dann ohne Einkommen da. Der Verlust Ihrer Arbeitsfähigkeit bringt schmerzhafte finanzielle Folgen mit sich. Die Absicherung gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft ist heutzutage unverzichtbar denn der Staat bietet kaum Hilfe.
Der beste Schutz ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Schwere-Krankheiten-Versicherung.Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos online vergleichen, online abschließen und sparen!
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Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.
Wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund einer Krankheit, eines Gebrechens, eines Unfalls zumindest zu 50% dauerhaft nicht mehr ausüben kann, erhält die vereinbarte Rente.
= Risikoschutz und Existenzsicherung
Berufsunfähigkeit: ein häufig unterschätztes Risiko
Das Risiko, berufunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist.
Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte getätigt werden, solange die versicherte Person noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.
UNSER TIPP: Den Abschluss sollten schon ganz junge Leute (ab 15 Jahre) in Betracht ziehen!
Da die gesetzliche Altersrente meist erst mit dem 67. Lebensjahr beginnt, sollte die Versicherung- und Rentenzahlungsdauer möglichst bis zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden. Leider ist das nicht für alle Berufe möglich.
Gesundheitsfragen müssen immer vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden!
Prüfen Sie, ob für Ihre ausgeübte Tätigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Kombination aus Schwere-Krankheiten-Versicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Kombination Schwere-Krankheiten-Versicherungund Berufsunfähigkeitsversicherung am sinnvollsten ist!
FAQ – Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Risikofaktor Beruf?
Einen Urlaub planen, die Raten für die Eigentumswohnung zahlen, den Lebensstandard halten. Möglich ist das nur mit einem regelmäßigen Einkommen. Fällt das plötzlich weg, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, verändert sich das ganze Leben.Rückenleiden häufige Ursache
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Laut des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wird jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig Berufs- oder erwerbsunfähig. Dabei trifft es längst nicht nur Menschen, die Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko ausüben wie etwa Dachdecker oder Bergarbeiter. Vor allem, wer viel am Schreibtisch sitzt, muss seinen Beruf in vielen Fällen früher als geplant aufgeben. Häufigste Ursachen dafür sind Rückenleiden und Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Krankheiten sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Finanzielle Rücklagen reichen nicht
Die finanziellen Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit lassen sich kaum auffangen. Selbst wenn Sie Rücklagen haben: Oft sind die schon nach wenigen Monaten aufgebraucht. Denn wer Berufsunfähig ist, muss nicht nur alltägliche Dinge wie Lebensmittel oder Miete bezahlen. Durch medizinische Versorgung und Betreuung entstehen meist zusätzliche Kosten. Besonders dramatisch sind die Folgen einer Berufsunfähigkeit, wenn Sie eine Familie haben und bisher Alleinverdiener waren. Auch Selbstständige trifft eine Berufsunfähigkeit schwer: Sie haben häufig noch nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Rente.
Berufsunfähigkeitversicherung gehört zu den wichtige Versicherung
Generell gilt: Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind in keinem Fall ausreichend, um bei Berufsunfähigkeit den Lebensstandard zu halten. Eine ausreichende private Absicherung ist deshalb unerlässlich. Diese zahlt, wenn Sie Ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können. Im Gegensatz zur privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung.Sie leistet erst dann, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Der Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit ist deshalb lediglich eine Basisabsicherung.Welche Leistungen gibt es im Falle der Erwerbsminderung?
Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrente ersetzt. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungrente mit stark reduzierten Leistungen. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.Es wird das verbleibende Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Auch weniger qualifizierte Tätigkeiten sind "zumutbar".
- Die volle Erwerbsminderungrente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Höhe bei voller Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
- Die halbe Erwerbsminderungsrente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Die Höhe bei halber Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich 19 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nur
- wer vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und
- in denletzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Wer gilt als erwerbsgeminderter Berufsanfänger?
- Als erwerbsgeminderte Berufsanfänger gelten Versicherte, die innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert sind
und - in den letzten zwei Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Zweijahreszeitraum kann um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres um bis zu sieben Jahre verlängert werden.
Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherungkann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Doch wann genau liegt Berufsunfähigkeit vor - und wann nicht?
Die konkrete Antwort auf diese Fragen kennen die wenigsten Menschen. Hinzu kommt, dass es je nach Versicherungsart unterschiedliche Definitionen für scheinbar ähnliche Sachverhalte gibt. Wer auf der Suche nach einem verlässlichen Schutz ist, muss diese Unterschiede kennen.Berufsunfähigkeit
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie noch einmal die genaue Definition Ihres Anbieters lesen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich diese am besten von Ihrem Berater erläutern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Pflegebedürftige, die mindestens unter die Pflegestufe eins fallen, gelten je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als Berufsunfähig.
Arbeitunfähigkeit
In der Krankenversicherung gilt anstatt des Begriffs der Berufsunfähigkeit die „Arbeitsunfähigkeit“. Sie liegt laut den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen vor „wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht“. Die gesetzlichen Kassen sprechen von Arbeitunfähigkeit, „wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“.
Der wichtigste Unterschied im Vergleich zur „Berufsunfähigkeit“ sind die fehlenden zeitlichen Vorgaben: Arbeitunfähigkeit kann schon für einen Tag bestehen.
Invalidität
Liegt eine schwere Erkrankung oder Behinderung vor, sprechen private Unfallversicherungen von Invalidität. Der grundlegende Unterschied zur Berufsunfähigkeit: Invalidität wird medizinisch im vorgegebenen Rahmen der so genannten Gliedertaxe definiert. Wem beispielsweise ein Daumen fehlt, ist demnach zu 20 Prozent invalid. Nach dieser Skala richtet sich die finanzielle Leistung der Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt werden hingegen die Folgen für den ausgeübten Beruf.
Grad der Behinderung
Wenig Bedeutung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat der „Grad der Behinderung“. Diesen ermittelt das für Ihre Stadt oder Region zuständige Versorgungsamt, wenn Sie dort einen Behindertenausweis oder bestimmte steuerliche Vergünstigungen beantragen. Bei der Vergabe dieser Ermäßigungen spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?
Seit 2001 gelten im Falle einer Berufsunfähigkeit neue Regelungen: Immer weniger Menschen haben Anspruch auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, gleichzeitig fällt sie erheblich geringer aus als vor der Reform.Mögliche Arbeitszeit entscheidet
Laut der neuen Gesetzgebung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Stattdessen gibt es lediglich eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt rund 38 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens. In voller Höhe bekommen Sie die Rente allerdings nur, wenn Sie durch eine Krankheit oder nach einem Unfall weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer drei bis sechs Stunden einsetzbar ist, erhält die halbe Rente. Sollten Sie jedoch keine Teilzeitstelle finden, steht Ihnen die volle Rente zu. Wer noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält überhaupt keine Rente.
Berufswechsel wird erwartet
Wenn Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, spielt es bei der Rentenregelung keine Rolle, welche Tätigkeit Sie vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben: Wer eigentlich Architekt ist, aber noch an der Kinokasse arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, profitieren Sie vom so genannten Berufsschutz: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren bisher ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden am Tag ausüben können. Allerdings prüft der Versicherer vor der Zahlung einer Rente, ob Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit – die so genannte Verweisungstätigkeit – mindestens sechs Stunden täglich auszuüben.
Berufsanfänger können leer ausgehen | Berufsunfähigkeit
Wer nach seiner Ausbildung berufsunfähig wird, erhält häufig noch nicht einmal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn Voraussetzung ist, dass Sie nach der Ausbildung mindestens fünf Jahre gearbeitet haben. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn die Erwerbsminderung Folge eines Arbeitsunfalls ist.Für Berufsanfänger gelten dennoch vergleichsweise milde Bestimmungen: Hier genügt bereits ein Pflichtbeitrag an die Gesetzliche Rentenversicherung für einen Rentenanspruch. Allerdings gilt nur als Berufsanfänger, wer vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden ist. Zusätzlich müssen Sie während der letzten zwei Jahre vor der Erwerbsminderung zwölf Monate als Pflichtversicherter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der oben genannte Zwei- Jahreszeitraum verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Genaue Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rente Bund unter dem Stichwort „Rente".
Lässt sich die Versorgungslücke schließen?
Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, gleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die so genannte Versorgungslücke aus. Dies ist die Differenz zwischen Ihrem bisherigen Gehalt und dem Einkommen während der Berufsunfähigkeit. In welchem Maße die Versorgungslücke geschlossen wird, hängt von der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes ab.Ausreichende Berufsunfähigkeits-Rentenhöhe
Die Versorgungslücke ist bei jedem Menschen unterschiedlich groß. Wer viel verdient, muss bei einer Berufsunfähigkeit entsprechend hohe Verluste hinnehmen. Kleiner wird die Differenz hingegen, wenn Sie Einkommen haben, das nicht an einen Beruf gebunden ist – etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen.Unabhängig von sonstigem Einkommen ist es sinnvoll, wenn sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente am Nettoeinkommen orientiert. Zwar bietet nicht jedes Versicherungsunternehmen Schutz in dieser Höhe. Zwischen 75 und 80 Prozent des Nettoeinkommens sind aber in der Regel problemlos versicherbar.
Wichtig:
Gehaltssteigerungen sowie die Inflation sollten berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise durch vertraglich festgelegte automatische Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente geschehen. Bei dieser so genannten Dynamik steigen die Versicherungsbeiträge entsprechend. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Nachversicherungsgarantien an. Zu bestimmten Ereignissen, beispielsweise Geburt eines Kindes oder Hochzeit, kann der Versicherungsschutz in bestimmtem Rahmen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Vereinbarung zu niedriger Rentehöhe
Renten, die unterhalb der für den Sozialfall zu erwartenden Sozialleistungen liegen, haben somit allenfalls für Familien einen Wert, in denen das Einkommen eines weiteren Partners im Schadensfall somit entlastet würde.
Für Alleinstehende hingegen ergäbe sich kein Nutzen. Als Faustformel kann man sagen, dass Berufsunfähigkeitsrenten 1.000 Euro monatlich für Alleinstehende grundsätzlich nicht unterschreiten sollten.
Selbstständige müssen gut kalkulieren
Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen häufig. Um festzustellen, wie hoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein muss, sollten Sie sich einen Überblick über die regelmäßigen Ausgaben im Haushalt verschaffen. Ihrem Versicherer müssen Selbstständige belegen, dass ihre Tätigkeit regelmäßig entsprechende Einnahmen erzielen. In der Regel ist ein solcher Nachweis für die vergangenen drei Jahre nötig. Auf dieser Basis ermittelt der Versicherungsanbieter ein Durchschnittseinkommen als Bezugsgröße für die Berufsunfähigkeitsrente.
Bei Existenzgründern ist die Höhe der versicherten Rente in der Regel beschränkt. Meist sind maximal 500 bis 1.000 Euro möglich. Eine dynamische Anpassung ist deshalb sinnvoll.
Auch Arbeitslose können sich versichern
Bei arbeitslosen Antragstellern ist die Höhe der Rente, die versichert werden kann in der Regel begrenzt. Allerdings besteht bei Arbeitslosen voller Berufsunfähigkeitsschutz, sofern ein Beruf erlernt wurde. Wenn Sie keine abgeschlossene Ausbildung besitzen, können Sie in der Regel mit dem Versicherungsunternehmen eine individuelle Lösung vereinbaren.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos wird, sollte diesen Versicherungsschutz trotzdem aufrechterhalten. Wenn Sie ihn kündigen und später erneut aufnehmen möchten, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Denn die Beiträge steigen im Verhältnis zum Alter. Wenn Sie erkranken, ist es oft unmöglich, erneut einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen.
Wichtige Klausel für jeden Berufsunfähigkeitsvertrag
Der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt den „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ enthalten. Er verhindert, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit eine beliebige andere Tätigkeit ausüben müssen. Geprüft wird lediglich, ob der Versicherte bereits einer anderen Beschäftigung nachgeht. Nur auf diese kann er dann verwiesen werden.Außer dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ gibt es noch einige andere Bedingungsformulierungen, die Sie kennen sollten. Welche das sind, lesen Sie im Mini-Lexikon zum Thema Berufsunfähigkeit.
Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich haben Sie für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit die Wahl zwischen zwei Wegen der- Zusatzversicherung und der
- selbstständigen Berufsunfähigkeit-Police.
Welcher Schutz für Sie richtig ist, ergibt sich aus Ihren individuellen Lebensumständen.
Die Zusatzversicherung (BUZ)
Bei einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder einer (Fondsgebundenen) Rentenversicherung können Sie zusätzlich einen Schutz bei Berufsunfähigkeit vereinbaren. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Hauptversicherung. So ist sichergestellt, dass Ihre Hinterbliebenen- und Altersvorsorge weiterhin gewahrt bleibt. Darüber hinaus vereinbaren die Versicherten in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die selbstständige Versicherung
Diese Police wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Eine Koppelung an eine andere Hauptversicherung gibt es nicht. Mit dem selbstständigen Berufsunfähigkeitsschutz sichern Sie Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ab. Diese Versicherung ist also vor allem geeignet, wenn Sie bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen.
Die selbstständige Police ist auch bei schwankendem Einkommen sinnvoll. Bei finanziellen Engpässen fällt es oft leichter, nur einen Versicherungsbeitrag aufzubringen. Und im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.
Beratung hilft bei der richtigen Wahl
Sie sind nicht sicher, welche Art der Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie richtig ist? Dann rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen unser Kontaktformular.Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie viel Sie monatlich für die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen, hängt von vielen Faktoren ab: Eine Rolle spielen beispielsweise Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Und natürlich richten sich die Kosten danach, wie lange der Vertrag laufen soll und wie hoch die vereinbarte Rente ist.Tarifierung | Beiträge kalkuliert nach Risiko
Die Tarifierung erfolgt im wesentlichen anhand des aktuell ausgeübten Berufs. Für jeden versicherten Beruf wird exakt festgestellt, welche Tätigkeiten mit ihm verbunden sind. Daraus folgt: Je exakter der Beruf bezeichnet und versichert wird, desto genauer stimmt das Anforderungsprofil mit dem der versicherten Person überein. Eine Leistung erfolgt bei einer sehr genauen Berufszuordnung somit u.U. bereits erheblich eher, als wenn die Berufsbezeichnung allgemein gehalten wurde.Bedeutung Berufsbezeichnung
Einer exakten Berufsbeschreibung ist somit eine ebenso hohe Bedeutung beizumessen, wie der Qualität der Versicherungsbedingungen.Frauen haben bei Ihrer Berufsunfähigkeit bisher bis zu 35 Prozent höhere Beiträge bezahlt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen, dass die bisherige Diskriminierung durch geschlechtsspezifische Tarife zum 21.12.2012 durch Unisex-Tarife ersetzt werden muss.
Die folgenden Beispielrechnungen (gilt für Verträge die vor dem 20.12.2012 abgeschlossen wurden):
für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung geben einen Anhaltspunkt, mit welchen Beiträgen und Überschüssen Sie in etwa rechnen müssen. Versichert ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.250 Euro monatlich. Der Vertrag läuft bis zum 65. Lebensjahr:
Mannmit kaufmännischer Tätigkeit:
|
Alter |
Beitrag |
Beitrag monatlich nach Ver- rechnung der Überschüsse |
|
25 |
78,- Euro |
55,- Euro |
|
30 |
89,- Euro |
62,- Euro |
|
35 |
103,- Euro |
71,- Euro |
|
40 |
119,- Euro |
83,- Euro |
|
45 |
140,- Euro |
98,- Euro |
Frau mit kaufmännischer Tätigkeit:
|
Alter |
Beitrag monatlich |
Beitrag monatlich nach Ver- rechnung der Überschüsse |
|
25 |
82,- Euro |
57,- Euro |
|
30 |
97,- Euro |
68,- Euro |
|
35 |
113,- Euro |
79,- Euro |
|
40 |
134,- Euro |
94,- Euro |
|
45 |
158,- Euro |
110,- Euro |
Die Beitragsübersicht bietet nur eine Anhaltspunkt. Denn die Überschüsse sind nicht garantiert!
Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau. Mit höheren Kosten müssen Sie rechnen, wenn Ihr Beruf in einer höheren Risikoklasse eingestuft ist. Bei vielen Versicherungsunternehmen gibt es mittlerweile umfassende Berufskataloge, die eine dem tatsächlichen Risiko entsprechende Beitragskalkulation ermöglichen.
Unterschied Brutto- und Nettobeitrag
Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen einen Überschuss, wird der in der Regel mit den Beiträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung verrechnet. So mindert sich der monatliche Beitrag. Ist der Überschuss niedriger als erwartet, zahlen Sie maximal den Tarifbeitrag.
In Ihrem Vertrag können Sie festlegen, in welchem Turnus Sie die Beiträge zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wer den Beitrag nicht jährlich im Voraus überweist, muss allerdings meist einen Ratenzahlungszuschlag entrichten. Diese Gebühr beträgt bei monatlicher Zahlweise in der Regel fünf, bei vierteljährlicher Zahlung drei und bei halbjährlicher Zahlung zwei Prozent des Beitrags.
Besteuerung
Kapitalleistungen, die im Falle der Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden sind steuerfrei. Die Berufsunfähigkeitsrente, unterliegt nur ein pauschalierten Ertragsanteil der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Die Höhe des Ertragsanteils hängt dabei entweder von der voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs ab, oder – in seltenen Fällen - vom Alter des Rentners zu Beginn des Rentenbezugs.
WICHTIG ZU WISSEN
- Auch bei einer Riester-Rente kann eine ergänzende Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.
- genau wie eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
=> Dabei unterliegt die Berufsunfähigkeitsrente der vollen Besteuerung.
Auch bei einer Basis (Rürup)-Rente kann eine ergänzende Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.
Der später auf Dauer festgeschriebene Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr in dem die Rente beginnt. Im Jahr 2010 bei 60 Prozent uns steigt bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozent (ab 2021 um 1 Prozent) bis auf 100 Prozent.Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherungist eine abgespeckte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als eigenständiger Vertrag und als Zusatz zur Kapitallebens- und Risikolebensversicherung verkauft. Früher wurde die so genannte Erwerbsunfähigkeitsklausel immer dann vereinbart, wenn der Versicherungsnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübte oder er bereits krank war. In diesen Fällen konnte keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet 40 bis 60 Prozent weniger als die Berufsunfähigkeitspolice und leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei dieser Versicherung kommt es also nicht darauf an, dass der Betroffene seinen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann. Beruf, Kenntnisse, Lebensstandard und Einkommen werden nicht berücksichtigt. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich daher für alle diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer wäre oder etwa wegen einer Vorerkrankung nicht vereinbart werden kann.Warum gibt es die Gesundheitprüfung?
Bevor der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu Stande kommt, müssen Sie einige Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. In einigen Fällen verlangt der Versicherer auch eine medizinische Begutachtung. Eine solche Untersuchung ist in jedem Fall vorgeschrieben, bevor Sie die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können.Angaben zur Gesundheit
Der Versicherer muss feststellen, wie hoch das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Ihnen ist. Deshalb sind Sie verpflichtet, zahlreiche gesundheitliche Fragen schriftlich zu beantworten. Meist beziehen sie sich auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, auch geringfügige Erkrankungen anzugeben. Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen Sie ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer machen. Falls Sie dabei wissentlich falsche Angaben machen, kann der Versicherer später die Zahlung verweigern.
Deshalb ist es wichtig, sich für die Beantwortung der Gesundheitfragen genügend Zeit zu nehmen.
Mit Ihrer Unterschrift gewähren Sie dem Versicherer das Recht, die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen behandelnden Ärzten zu überprüfen. Eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangen die Versicherer meist nur, wenn eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden soll. Art und Umfang der medizinischen Prüfung legt das Unternehmen fest – und es übernimmt auch die Kosten.
Risikozuschlag oder Ausschluss?
Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Ist die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung sehr groß, reicht ein solcher Beitragszuschlag nicht aus. In diesem Fall wird die spezielle Erkrankung vom Vertragsinhalt ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bereits ein Rückenleiden haben und deshalb später berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung nicht.
Leistungsfall Diagnose: Berufsunfähig
Wenn Sie berufsunfähig sind, müssen Sie die entsprechende Diagnose des Facharztes Ihrem Versicherer vorlegen. Dieser kann die Berufsunfähigkeit anschließend prüfen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie und Ihr Arzt Fragebögen ausfüllen. Gegebenenfalls kann das Unternehmen auch eine zweite Untersuchung durch einen eigenen Mediziner verlangen. Kommt dieser zu dem Schluss, dass Sie nicht berufsunfähig sind, können Sie einen Gutachter einschalten.
Die Versicherungsunternehmen schlagen meist drei Sachverständige vor, von denen Sie dann einen auswählen können. Anschließend erstellt er ein Gutachten. Grundlage dafür ist die genaue Kenntnis Ihrer beruflichen Tätigkeit und der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Einspruch erheben
Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen. Dieser neutrale Schlichter spricht mit beiden Parteien und fällt dann eine Entscheidung. Sie ist bei einem Beschwerdewert bis zu 5.000 Euro verbindlich für das Versicherungsunternehmen. Liegt der Wert bei bis zu 50.000 Euro, gibt der Ombudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Schlichtung ab.Ist über den Ombudsmann keine Einigung zu erreichen, können Sie klagen. Eine andere Möglichkeit: Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Am besten schildern Sie den Sachverhalt schriftlich und senden ihn per Post.
Was Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten?
- Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsrente. Ihre individuelle Höhe sollte sorgfältig und eventuell mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Sie orientiert sich am Nettoeinkommen. Für Arbeitnehmer sollte die Berufsunfähigkeitsrente ca. 70 - 75 % Ihres Nettoeinkommens betragen. Aufgrund der zu entrichtenden Versicherungsbeiträge werden meist zu niedrigere Berufsunfähigkeitsrenten abgeschlossen. Die Berufsunfähigkeitsrente sollten wenigsten Ihre persönlichen Fixkosten absichern.
Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte gewährleistet sein, dass der Versicherte die Prämien bequem aufbringen kann. - Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sinnvoll wäre es die Berufsunfähigkeitsrente bis zum wirklichen Renteneintritt, also zum 65. oder 67. Lebensjahr abzusichern(zumindest bis zum 60. Lebensjahr).
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Maklers sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- Bedingungen Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältig. Anders als es oft von Rating-Agenturen oder Testzeitschriften suggeriert wird, kommt es für die Wahl einer guten Versicherung weniger darauf an, möglichst viele „gute" Bedingungen anzuhäufen, sondern viel mehr darauf, auf die Bedingungen zu achten, die für Ihre persönliche Lebensplanung & -situation Bedeutung haben.
-Definition der versicherten Tätigkeit
-Verweisung (Verzicht auf abstrakte Verweisung?)?
-Leistungsbeginn (ab dem ersten Monat?)?
-Geltungsbereich (weltweit?)?
-Zahlung (auch rückwirkend?)?
-versichererseitige Rücktrittsmöglichkeiten(Verzicht?)?
-Nachversicherungsmöglichkeiten
-Anerkenntnis (unbefristet?)?
-Arztanordnung (möglich?)?Meldefrist (erweitert?)?
-Beitragszahlung während der Leistungsfallprüfung
-Karenzzeit (ohne?)?
-Rentenstaffelung Dynamik
-Gefährliche Hobbys
-Kriegsereignisse
-Pflegefall
-Berufswechsel
- Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die in Schriftform zum Antrag gestellten Gesundheitfragen unbedingt korrekt und vollständig beantwortet werden. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.
Mini- Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.Ausschlussklauseln: Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die gekürzten gesetzlichen Leistungen. Zusammen gewährleisten sie einen Basisschutz. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Anbieter gemäß selbstdefinierter oder gesetzlicher Bedingungen absichern.
Gesundheitprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitfragen. Ärztliche Untersuchungen sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Grad der Berufsunfähigkeit: Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Sechsmonatige Berufsunfähigkeit: Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.
Staffelregelung: Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.
Verweisung: Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.
Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum): Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergessen
Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unerschwinglich sein, bieten sich verschiedene Alternativen, die (nur) für Ihren Fall geprüft werden können und müssen:
- Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
- Grundunfähigkeiten-Versicherung
- Dread Disease – Versicherung
- Unfallrentenversicherung
Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.


