Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die staatlichen Rentenleistungen. Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine größtenteils Arbeitgeberfinanzierte Leistung: mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein.

Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend verbessert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.

Betriebsrente spart Steuern und Sozialabgaben.

Die Betriebsrente bietet deutliche Vorteile. Der Arbeitnehmer sorgt nicht nur für sein Alter sondern kann auch noch Steuern und Sozialabgaben sparen. Jeder Arbeitnehmer, der Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, bestimmt selbst wie viel der Arbeitgeber jeweils vom Bruttogehalt für die Betriebsrente überweist. Davon können auch Berufsanfänger und Arbeitnehmer die Teilzeit arbeiten sowie für geringfügig Beschäftigte profitieren.

Gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben gibt es echten Bedarf: nur 23 Prozent der Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bieten bisher eine betriebliche Altersversorgung an.

Vorteil für Arbeitgeber:

Eine betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitgebern die Chance Mitarbeiter an sich zu binden und zu motivieren sowie Lohnnebenkosten zu sparen. Auch Unternehmer können die betriebliche Altersvorsorge nutzen (z.B.Geschäftsführer von GmbH).

Erläuterung: Betrieblichen Altersvorsorge

Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar

Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.
Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzlichen Rente finanzierbar bleibt.

Staatliche Förderung für private Vorsorge

Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.

Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung

Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

Die „Durchführungswege“: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden
  1. Betriebsrente direkt vom Chef
    Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Bei einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer aus der Direktversicherung durch eine spezielle Rückversicherung („Pensions-Sicherungs-Verein“) geschützt.
  2. Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher
    Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.

    Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es Sicherheiten: bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den so genannten „Pensions-Sicherungs-Verein“ geschützt, an den der Arbeitgeber zu diesem Zweck Beiträge leistet.
  3. Pensionsfonds: flexible Anlage auch für Risikofreudige
    Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung - die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden.

    Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt aber auch Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt schwanken. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seine Police bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.
  4. Die Pensionskasse ist faktisch eine Rentenversicherung
    Pensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen.

    Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber der Pensionskasse selbst - nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb kann er bei einem Firmenwechsel die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen. Zusätzlich kann bei Pensionskassen häufig das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.
  5. Direktversicherung: leicht zu handeln für kleine Arbeitgeber
    Direktversicherung: der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab - die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer.

    Der Aufwand für den Arbeitgeber ist deshalb denkbar gering, eine Direktversicherung ist deshalb auch für Beschäftigte kleiner Unternehmen bestens geeignet.

    Die Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen direkt an den Versicherer überwiesen. Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden.

    Bietet der Arbeitgeber noch überhaupt keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Versicherungsunternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

Welcher Weg ist der richtige?

Betriebsrente, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionkasse, Direktversicherung

- es ist schwierig, im Dschungel der Möglichkeiten den richtigen Weg zu finden.


Wenn Sie sich entschlossen haben, über den Betrieb für den Ruhestand vorzusorgen, sollten Sie zunächst prüfen, ob bereits betriebliche Angebote bestehen. Das ist in aller Regel in größeren Unternehmen und im öffentlichen Dienst der Fall.

Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Lassen Sie sich beraten, um Ihre persönliche Situation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Produkte zu vergleichen.

Besteuerung

Im Alterseinkünftegesetz ist für alle Formen der betrieblichen Altersversorgung die nachgelagerte Besteuerung vorgeschrieben worden. Alle Einzahlungen sind in der Ansparphase steuerbefreit. Jedoch unterliegen in der Auszahlphase alle Versorgungsleistungen der vollen Steuerpflicht sowie der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Höchstbeträge bei den steuerlichen Förderwegen

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde für Neuzusagen um 1.800 Euro erhöht (gilt nicht für pauschalbesteuerte Altzusagen). Höchstbetrag 2010 = 2.640 Euro + 1.800 Euro = 4.440 Euro.

Keine Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Beiträgen in eine Direktversicherung oder Pensionskasse - bis 1.752 Euro p. a. nach • 40b EStG - für Neuzusagen.

Unverfallbarkeit der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft

  • Wenn die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert wird,erwirbt der Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft (für Neuzusagen ab dem 01.01.2001) wenn der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt ist und bis zum Ausscheiden mindestens 5 Jahre bestanden hat.
  • Bei Entgeltumwandlung, tritt sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit ein.
 

Informationen für den Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
Ziel des Gesetzgebers ist es, für jeden Arbeitnehmer Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer deshalb einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Vorsorge - als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter zu sparen.

Als Chef sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung Ihrer Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Jeder Arbeitnehmer kann aber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern er bereit ist, dafür einen Teil seines Gehalts einzusetzen (Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung). Dies gilt sogar für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte.

Den Durchführungsweg kann der Arbeitgeber jedoch selber wählen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen an einem Strang

Will der Arbeitnehmer also bspw. sein Weihnachts- oder Urlaubsgeld dazu verwenden, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen (Umwandlung von Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Als Arbeitgeber sollte man in jedem Fall aktiv werden und seinen Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung machen. So hat man die Möglichkeit, ein Vorsorgesystem einzuführen, das auf Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zugeschnitten ist.

Informationen für den Arbeitnehmer

Zusätzliche Altersvorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter.

Neben der privaten Altersvorsorge bspw. durch eine Riester-Rente kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen - in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Vorsorge übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Vorsorge verwendet.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.

Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind sicher

Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Vorsorge aus eigenen Mitteln weiterführen - damit sollen Versorgungslücken vermieden werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.

Kleines Lexikon zur Betriebsrente


Anpassung:
Der Arbeitgeber muss eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle 3 Jahre prüfen. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die Belange des Rentenempfängers, zum anderen aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers. Für Zusagen ab 1. Januar 1999 kann diese Überprüfung vermieden werden, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen um mindestens 1 Prozent jährlich anzuheben.

Antragsteller:
ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge.

Beitragsbemessungsgrenze:
Sie zeigt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttoarbeitsverdienst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Einkommen, das darüber liegt, wird für Rentenbeiträge nicht mehr herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt.

Durchführungswege:
So werden die verschiedenen Möglichkeiten genannt, wie eine betriebliche Altersversorgung organisiert werden kann. Die fünf Durchführungswege sind: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse.

Entgeltumwandlung:

Damit ist die Umwandlung von Bruttolohn in Versicherungsbeiträge gemeint.

Hinterbliebenenschutz:
Betriebsrenten werden meist inklusive einer Absicherung der Angehörigen ausgezahlt. Diese Leistung wird bei Tod des versicherten Arbeitnehmers ausgezahlt.
Leistungszusage:
Betriebsrenten werden in der Regel nur als lebenslange Rente oder als Auszahlplan gewährt. Eine Ausnahme sind Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 vereinbart wurden. Diese Versicherungen werden häufig in einer Summe ausgezahlt.

Nachgelagerte Besteuerung:
Ein Begriff, der mit dem Alterseinkünftegesetz populär wurde. Damit ist die Besteuerung aller Alterseinkünfte in der Auszahlungsphase gemeint. Auch Betriebsrenten, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, müssen im Alter voll versteuert werden.

Pensions-Sicherungs-Verein:
Dieser Verein sichert Leistungszusagen ab, die von einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers betroffen sein könnten. Der Verein wird über Beiträge der Arbeitgeber finanziert.

Portabilität:
Der Begriff bedeutet, dass der Mitarbeiter bereits erworbene Betriebsrentenansprüche bei einem Betriebswechsel zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.
Vorzeitige Verwertung:
Damit ist die Auflösung eines Vorsorgevertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Betriebsrente ebenso geschützt wie die Basis- und die Riester-Rente. Die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Ersparnisse.

Tarifvorbehalt:
Die Umwandlung von tariflichen Verdiensten in Versicherungsbeiträge muss auf jeden Fall im Tarifvertrag geregelt werden.

Überschussbeteiligung:
So heißt das Kapital, das die Versicherungsunternehmen mit dem Vorsorgekapital ihrer Kunden erwirtschaften und an sie auszahlen. Diese Überschüsse stammen aus unterschiedlichen Quellen: etwa aus erwirtschafteten Zinsen oder aus großzügig kalkulierten Kosten. Die insgesamt eingezahlten Beiträge plus die Überschussbeteiligung bilden zusammen die Leistung aus einer Lebensbeziehungsweise aus einer Rentenversicherung.

Sie haben Fragen oder benötigen unsere Hilfe?

Wir haben Antworten

harald_stoerzel-1

Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie uns unter der folgenden Nummer an:

0800trust12

(Rufnummer kostenlos)

oder 030 - 41 93 89 44

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Finanzen & Geld

Viel Spass beim "Stöbern" auf unserer Webseite