Die Hausratversicherung deckt folgende Gefahren ab: Blitzschlag-, Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, Einbruchdiebstahl, Rohrbruch. Leistet bei Schäden die durch Fremde an Einrichtung und Wertgegenstände verursacht werden (Vandalismus).
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Ihr Rund-um-Schutz für die eigenen vier Wände
Fragen und Antworten zur Hausratversicherung
Warum Hausratversicherung?
Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch die leidigen Monatsmieten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Umso wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zum Beispiel für den Fall zu versichern, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Feuer die Wohnung verwüstet.
Die Hausratversicherung
Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine
Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch die Zentralheizungsanlage und Sanitärinstallationen zählen dazu.
Vorteil: Hausratversicherung
Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20%) abgesichert werden.
Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit einem bei Vertragsabschluss festzulegenden Prozentsatz der Versicherungssumme auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten.Wer kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen.
Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch Überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko versichern.
Für Fahrräder gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für diese Gefahr wird eine spezielle Fahrrad-Versicherung angeboten.
Achtung: Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert.
Kosten Hausratversicherung?
Die Tarifierung erfolgt unter anderem anhand der Adresse, da mit dieser unterschiedliche Risiken in Bezug auf Feuer (Dichte der Bebauung, Häufigkeit von Bränden aufgrund sozialer Struktur, etc.) und Einbruch einhergehen.
Vor allem spielt der Wert des Hausrats eine Rolle. Traditionell wird oft die Wohnfläche zur Berechnung der richtigen Versicherungssumme angesetzt. Die Versicherungen kalkulieren zwischen 600 und 700 Euro je Quadratmeter. Wer der so ermittelten Versicherungssumme folgt, erhält im Gegenzug oft den Verzicht auf die Unterversicherungsklausel.
Andererseits ist die beschriebene Kalkulation nach Quadratmetern großzügig angesetzt, so dass in der Mehrheit der Fälle eine Überversicherung entsteht. Wer sparen will, ermittelt den Wert seines Hausrats daher am besten durch eine detaillierte Zusammenstellung und schlägt sicherheitshalber zwischen 10% - 20% auf die ermittelte Summe auf.
Der Standardschutz für einen Hausrat im Wert von 50.000 Euro kostet etwa 170 Euro im Jahr.
Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt. In diesem Fall wird im Schadensfall ermittelt, wie viel Prozent des Hausrats tatsächlich versichert war. Nur dieser prozentuale Anteil wird dann auch vom Schaden übernommen. Der Verzicht auf diese Unterversicherungsklausel gibt demnach zusätzliche Sicherheit.
Einschlüsse und Erweiterungen Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kennt sehr viele Einschlüsse und Versicherungserweiterungen. Beispielhaft seien genannt:
- Elementarschäden (Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinenabgang und Schneedruck)
- Fahrräder (i.d.R. in prozentualer Abhängigkeit von der Versicherungssumme und mit Nachtzeitausschluss – das Fahrrad darf nur tagsüber und angeschlossen draußen abgestellt werden)
- Wertsachen (in prozentualer Abhängigkeit von der Versicherungssumme)
- Überspannungschaden
- Hotelübernachtungen (im Falle eines Schadens)
Was tun im Schadenfall?
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
- Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
- Schließen Sie bei einem Leitungswasserschaden sofort den Haupthahn.
- Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
- Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
- Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.
Wichtiges bei Abschluss
Wichtig ist es, alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und richtig zu beantworten. Entscheidend für einen angemessenen Schadenersatz ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung richtet sie sich nach dem Wert des Inventars, also der Summe, die bezahlt werden müsste, wenn alles neu gekauft würde.
Unser Tipp: Fertigen Sie unbedingt eine genaue Auflistung ihres gesamten Hausrates an.Stimmen Wert des Hausrats und Versicherungssumme nicht überein, kann es böse Überraschungen geben: Dann geht die Versicherung von einer so genannten Unterversicherung aus und bezahlt jeden Schaden nur anteilig. Das ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ist außerdem der jeweilige Wohnort.
- Wichtig für Freiberufler und Selbstständige, die sich in ihrer Wohnung ein gewerblich genutztes Büro eingerichtet haben: Für diesen Raum, der in der Regel mit teurer EDV ausgestattet ist, fällt ein höherer Versicherungsbeitrag an als für den Rest der Wohnung.
- Finden am Haus Arbeiten statt, für die ein Gerüst gestellt wird, dann setzen Sie Ihren Versicherer rechtzeitig hiervon in Kenntnis: Mit dem Gerüst steigt das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden.
Auch bei der
Wohngebäudeversicherung ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Um eine folgenreiche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Basissumme stimmen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Wohngebäudes zu ermitteln. Holen Sie sich hierzu im Zweifelsfall Rat von einem sachkundigen Dritten. Wer dann das Antragsformular gemeinsam mit dem Versicherungsmakler ausfüllt, geht auf Nummer Sicher. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Versicherung Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.
Lexikon zur Hausratversicherung
Basisversicherungssumme: Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert Ihres Hausrats anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.
Bausteinsystem: Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann.
Entschädigungsgrenzen: Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.
Hausrat: Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.
Leistungausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.
Neuwert: Wert des Hausrat zum Neuwert.
Selbstbeteiligung: Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Unterversicherung: Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.
Zum Hausrat gehören alle vorhandenen Ge- und Verbrauchsgegenstände zum Neuwert (= der Betrag, den Sie heute für die Wiederbeschaffung aufwenden müssen). Auch für kleinere Wohnungen ist der Abschluss sinnvoll, da durch Neuanschaffung schnell ein hoher Haushaltswert zustande kommt.In der Hausratversicherung sind in der Regel keine Gegenstände erfasst, die beruflich genutzt werden oder Dritten gehören.Die Versicherer bieten unterschiedliche Leistungsumfänge an (
Basis-,
Komfort-,
Premiumdeckung).
UNSER TIPP:
PRESSE - NACHRICHT
Die Deutschen sind sehr vorsichtig und haben sich für fast „Alles" versichert. Das glauben Sie zumindest so lange, bis ihre Versicherung einen entstandenen Schaden regulieren soll.
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Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.