Eine Gebäudeversicherung schützt vor Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm


Wohngebaeudeversicherung
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Diese Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene „gleitende Neuwertversicherung“ gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen. Versichert ist das Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten). Aufgrund des „gleitenden Neuwerts“ findet eine jährliche Anpassung des theoretischen Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die Baupreissteigerungen und soll eine Unterversicherung vermeiden. Berechnungsgrundlage ist der Versicherungswert 1914.
UNSER TIPP: Denken Sie unbedingt ebenso daran, werterhöhende Ein-, An- und Umbauten mitzuversichern bzw. anzumelden.

» FAQs Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung


Die Gebäudeversicherung

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.
Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.

Vorteil: Gebäudeversicherung

Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.

In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden.

Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch beziehungsweise Aufräumkosten.

Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre nicht nur für Hausbesitzer an der nord- und ostdeutschen Küste, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen. Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes, nach den versicherten Gefahren und insbesondere anhand der Adresse, da mit dieser unterschiedliche Risiken in Bezug auf Feuer( Dichte der Bebauung, Häufigkeit von Bränden aufgrund sozialer Struktur etc.) und Wetterrisiken einhergehen. Vor allem spielen Größe und Ausstattung des Objekts eine Rolle.

Traditionell wird hierfür der in Reichsmark gemessene Wert ermittelt, den ein Objekt im Jahr 1914 gehabt hätte. Mit einem Baukostenindex, der die Preisentwicklung seit diesem Zeitpunkt bemisst wird so auf die Versicherungssumme geschlossen. Einige Gesellschaften nutzen stattdessen mittlerweile die ungenauere Quadratmeterzahl der Wohnfläche.

Versicherungsnehmer übernehmen zum Vergleichen oft die Daten aus ihrer bisherigen Police (oder bei Hauskauf aus der Police des Vorbesitzers). In der Praxis stellt sich heraus, dass diese Werte in über 90% der Fälle zu niedrig angesetzt sind. Oft hat sich durch Anbau oder Ausbau der Wert geändert. Manchmal hat ein Vermittler den Wert auch zu niedrig angesetzt, um so scheinbar preiswerter zu sein. Aber Berechnen Sie den Wert 1914  einfach selbst:

- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914
- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914 für Mehrfamilienhäuser

da niemand die Ausstattung Ihres Hauses besser kennt als Sie.

Das Standardpaket für einen Altbau mit einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern kostet etwa 260 Euro im Jahr, für einen Neubau etwa 230 Euro.

Was tun im Schadenfall?

  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
  • Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
  • Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
  • Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
  • Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
  • Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.

Wichtiges bei Abschluss

Wichtig ist es, alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und richtig zu beantworten. Entscheidend für einen angemessenen Schadenersatz ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme.

Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Um eine folgenreiche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Basissumme stimmen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Wohngebäudes zu ermitteln. Holen Sie sich hierzu im Zweifelsfall Rat von einem sachkundigen Dritten. Wer dann das Antragsformular gemeinsam mit dem Versicherungsmakler ausfüllt, geht auf Nummer Sicher. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Versicherung Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.

Aber Berechnen Sie den Wert 1914  einfach selbst:

- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914
- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914 für Mehrfamilienhäuser

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Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Basisversicherungssumme: Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.

Bausteinsystem: Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.

Leistungsausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Neuwert: Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert. Versicherungswert 1914:
Der Wiederaufbauwert des Gebäudes wird auf einen fiktiven Wert zurückgerechnet, um die Entschädigungsleistung jährlich mit Hilfe des Baupreisindexes der Baupreisentwicklung anzupassen.
Multipliziert man den Wert 1914 mit dem sich jährlich ändernden Baukostenindex (2005 = 10,452), ergibt sich der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses. Dieser Betrag würde im Totalschadenfall gezahlt. Ist Ihr Wohngebäude unterversichert, erhalten Sie, evtl. auch bei Teilschäden, nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau.

Aber Berechnen Sie den Wert 1914  einfach selbst:

- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914
- Wertermittlung Wohngebäudeeinheitswert 1914 für Mehrfamilienhäuser

da niemand die Ausstattung Ihres Hauses besser kennt als Sie.

Selbstbeteiligung:
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Unterversicherung: Wenn Ihr Haus mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.


Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluss einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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