Die meisten privaten Bauherren geben zu viel Geld bei ihrer Baufinanzierung aus. Weil öffentliche Fördermittel häufig nicht oder nur unzureichend in ihr Finanzierungskonzept eingebunden sind.

Weil es in Deutschland jedoch keine Zentrale Stelle gibt bei der Sie sich als Hausbauer oder Modernisierer über Fördermöglichkeiten informieren können stehen Sie vor folgenden Fragen:

  • Welche Vorhaben werden gefördert

  • Mit welchen öffentlichen Fördermitteln kann ich rechnen

  • Wo gibt es öffentliche Fördermittel

  • Was muss ich tun, um öffentliche Fördermittel zu erhalten

Zugegeben es ist nicht leicht sich im " Fördermitteldschungel " zurechtzufinden.

Erfahren sie mehr zu Fördermöglichkeiten.

KfW-Darlehen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt u.a. Privatpersonen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.

Bauen Wohnen und Energiesparen

  • Altergerecht umbauen
  • Energieeffizientes Bauen
  • Energetisch Sanieren
  • Kfw-Wohneigentumsprogramm
  • Wohnraum Modernisieren
  • Kfw-Programm erneuerbare Energien
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"Klicken" Sie doch einfach mal auf das Logo der Kfw dann könnten Sie sich auf deren Webseiten sich weiter informieren.
Oder nutzen Sie einfach unsere Expertise.

Die Darlehen der kfw könen Sie nicht persönlich sondern nur über Ihre finanzierende Bank beantragen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert  im Programm:
Erneuerbare Energien
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"Klicken" Sie doch einfach mal auf das Logo der Bafa dann könnten Sie auf deren Webseiten sich weiter informieren.
Oder nutzen Sie einfach unsere Expertise.


Öffentliche Fördermittel / Spezielle Landesfördermittel:

Öffentliche Mittel sind zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Gemeinde / Stadt für private Bauvorhaben und Immobilienkäufe. Die Beantragung erfolgt meist direkt über die regionalen Einrichtungen der Gemeinde/ Kommune.

Landesfördermittel

  • Förderung von Wohneigentum
  • Zuschüsse und oder zinsverbilligte Darlehen
  • Für einkommenschwache und kinderreiche Familien
  • usw.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung Gewährt das Land Brandenburg zinsgünstige Darlehen, um Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, insbesondere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehenden und Haushalten mit schwer behinderten Angehörigen, die Bildung von selbst genutzten Wohneigentum zu ermöglichen.

Generell besteht kein Anspruch auf Fördergelder. Die Landesfördermittel können nur direkt bei der jeweiligen Behörde beantragt werden.

Fördermaßnahmen und Förderbedingunegn sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.  Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Links:

>> Baden Würtemberg
>> Bayern
>> Berlin
>> Brandenburg
>> Bremen
>> Hamburg
>> Hessen
>> Mecklenburg - Vorpommern
>> Niedersachsen
>> Nordrhein - Westfalen
>> Rheinland - Pfalz
>> Saarland
>> Sachsen
>> Sachsen - Anhalt
>> Schleswig - Holstein
>> Thüringen

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