finanzielle Unterstützung während eines Krankenhausaufenthalts.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) leistet für den Zeitraum eines kranken- oder unfallbedingten Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Geldsumme. Sie bestimmen selbst die Höhe Ihres Krankenhaustagegelds.
Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei einer stationären Krankenhausbehandlung meist 10 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr selbst bezahlen.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann nicht nur die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse abdecken, sondern bietet auch die Möglichkeit gegen Zuzahlung in z.B. ein "Zweibettzimmer" up-zu-graden. Ihr Krankenhaustagegeld muss nur hoch genug abgeschlossen werden.  

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Was ist ein Krankenhaustagegeld?

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie für den Zeitraum eines kranken- oder unfallbedingten Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Geldsumme.

Höhe des Krankenhaustagegeld?

Sie bestimmen selbst die Höhe Ihres Krankenhaustagegelds.


Leistungsumfang des Krankenhaustagegeldes

Bei einem erforderlichen Krankenhausaufenthalt entstehen Ihnen und ihren nahen Angehörigen zusätzliche Kosten (wie z.B. Anfahrts- und Besuchskosten, Zuzahlungskosten, usw.).

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung könnten Sie diese Kosten abgesichern.

  • Die Absicherungshöhe ist variabel und nicht vom Ihrem Einkommen abhängig.
  • Die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes erfolgt steuerfrei.

Das Krankenhaustagegeld wird nur bei einer stationären Heilbehandlung, in Höhe des bei Vertragsabschluß vereinbarten Tagessatzes, steuerfrei ausgezahlt.

Die Leistung aus der Krankenhaustagegeldversicherung gilt in Europa.

Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht auch -ohne besondere Vereinbarung- Versicherungsschutz im ersten Monat. Sofern Ihr Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden muss, besteht i. d. R. Versicherungsschutz, solange die Versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.


Leistungseinschränkung beim Krankenhaustagegeld

In den nachfolgenden Fällen sind keine Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung zu erwarten:

  • bei Krankheit oder Unfall, die/ der vorsätzlich herbeigeführt worden ist.
  • bei stationären Entziehungskuren, aufgrund einer Suchtkrankheit.
  • sofern nicht anders definiert bei Kur- und Sanatoriumsbehandlung.
  • bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger.
  • bei Vorerkrankungen, die durch den Versicherer nicht über Risikozuschläge als versicherbar zugesagt wurden, sondern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind.
  • bei Aufenthalten in einem Bundeswehr-Sanitätsbereich, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Behandlung auch in einem Zivilkrankenhaus durchgeführt worden wäre.

Bei Krankenhaustagegeldversicherungen gibt es sogenannte Wartezeiten die ebenfalls zu Leistungsein-Schränkungen führen können.

  • Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, sie entfallen jedoch bei einem Unfall.
  • Die besonderen Wartezeiten betragen in der Regel acht Monate und gelten z. B. für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefernchirurgie.
Unter Umständen können die Wartezeiten entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.


Leistungsabwicklung beim Krankenhaustagegeld

Sie müssen Ihre Krankenhaustagegeldversicherungunverzüglich über Ihren stationären Krankenhausaufenthalt informieren.

Die Zahlung des Krankenhaustagegeldes setzt voraus, dass Sie sich wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung aufgrund einer Krankheit oder Unfallfolgen in stationärer Behandlung befanden.

Sie müssen nach der stationären Heilbehandlung Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung eine Original-Bescheinigung des Krankenhauses einreichen dem Aufnahme- und Entlassungsdatum, sowie einer Diagnose einreichen.

Brauchen Sie wirklich ein Krankenhaustagegeld?

Für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes müssen Sie nicht auf Ihr Erspartes zurückgreifen. Sie entscheiden selbst für was Sie das Krankenhaustagegeld verwenden.

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