Wenn sich Ihre Versicherung nicht rentiert
... oder Sie einfach Geld benötigen.
Was sollten Sie tun?
Kündigen, beitragfreistellen, verkaufen oder weiterzahlen?
Aus diversen Gründe z.B.:
- Arbeitslosigkeit.
- im Scheidungs- oder Trennungsfall.
- Wenn Sie bestehende Schulden oder Verbindlichkeiten tilgen wollen.
- Wenn Sie kapital für eine selbständige Tätigkeit oder für den Geschäfts-ausbau/ Errichtung benötigen.
- Wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen oder eine Grundschuld/ Hypothek vorzeitig ablösen wollen.
- Wenn sie in den vorzeitigen Ruhestand gehen.
- Wenn Sie mit der Wertentwicklung Ihres Vertrages unzufrieden sind oder
- Sie andere Ausgaben haben
Benötigen Sie Kapital.
Rechner:
Kapitallebensversicherungen ... kündigen oder weitersparen?
Alternativen zum Verkauf oder Kündigung
Die Versicherungsgesellschaften bieten einige alternativen an, z.B.:
- Beitragsstundung
- Beitragsreduzierung
- Vertragsverlängerung
- Aufnahme eines Policendarlehen
- Auszahlung der Überschüsse
Police kündigen?
Besonders bei einer Kündigung in den ersten Jahre der Versicherungslaufzeit verlieren Sie als Kunde fast Ihre gesamten bisher geleisteten Prämienzahlungen, weil die von der Versicherung festgesetzten Stornogebühren so hoch sind. Selbst nach Jahren kommt häufig wenig heraus. Desweiteren erlischt bei einer Kündigung Ihr bisheriger Versicherungsschutz zur Absicherung der Familie bzw: Ihre damit verbundene Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei einer Kündigung innerhalb von 12 Jahren nach Vertragsabschluss müssen die Versicherungsgesellschaften Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer vom Guthaben einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das schreibt Ihnen auch ihre Versicherung, teilt Ihnen aber meist nicht mit in welcher Höhe dieser Einbehalt erfolgen wird. Viele schreckt die Ankündigung das Steuern bezahlt werden müssen ab - und ziehen Ihre Kündigung oft zurück. Jedoch sind nur die Gewinne steuerpflichtig (Nicht Ihr einbezahltes Kapital).
UNSER TIPP: Erteilen Sie Ihrer Versicherung einfach einen Freistellungsauftrag!
Police "Beitragsfreistellen"?
Wenn bereits eine ausreichende Kapitaldecke angesammelt wurde könnten Sie Ihre Versicherung auch beitragfreistellen lassen. Ihr bestehender Vertrag läuft dabei mit verringerten Leistungen weiter. Die versicherung wird aus den Erträgen und Ihrem Guthaben geleistet. Jedoch wenn die Freistellung länger als zwei Jahre dauert, verlangen die Versicherer meistens eine erneute Gesundheitsprüfung.
Police "Verkaufen"? - über den "Zweitmarkt"
Wenn Sie im Internet "Lebensversicherung verkaufen" erhalten Sie viele Angebote, darunter jedoch auch etliche eher als unseriös zu bezeichnende Angebote.
Dabei ist das
Prinzip des Versicherungsverkaufs über den
Zweitmarkt einfach: Das Unternehmen tritt als Erwerber in den bestehenden Vertrag ein und zahlt künftig die Prämien weiter. Sie erhalten im Gegenzug "Bares", meist mehr als den Rückkaufswert den Ihren Ihre Versicherung ausbezahlt hätte. Häufig bleibt auch Ihr Versicherungsschutz weiter bestehen. Jedoch erhalten Sie nicht mehr die Überschüsse der Versicherungsgesellschaft am Versicherungsende.
Ihre Police zu guten Konditionen bei einem seriösen Policenhändler anzubieten ist aktuell aber nicht mehr so einfach. In der Regel wird nachfolgendes verlangt:
- der Rückkaufswert Ihrer Versicherung muss größer als 10.000 Euro sein
- einige kaufen nur sehr selektivdeutsche Kapitallebensversicherung an
- mitunter bei einer maximalen Restlaufzeit von 15 Jahren
Warnung! Verbraucherschützer warnen mit Recht vor Anbietern die das Geld nicht sofort sondern in monatlichen Beträgen auszahlen wollen. Denn was passiert wenn der Auszahler insolvent werden sollte? Rufen Sie uns einfach kostenlos an.Wir finden für Sie optimale Lösungen.